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B196-Führerschein

Aug. 4, 2024News, Service

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Die Erweiterung für den Autoführerschein aufs Bike!

Der B196-Führerschein ist eine Erweiterung der Führerscheinklasse B, die es Autofahrern erlaubt, Motorräder der Klasse A1 zu fahren, ohne eine vollständige Motorradprüfung abzulegen. Dies betrifft Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von maximal 0,1 kW/kg.

Um den B196-Führerschein zu erwerben, muss man:

1. Mindestens 25 Jahre alt sein.
2. **Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B** (Pkw-Führerschein) sein.
3. Eine **zusätzliche Schulung** von mindestens 9 Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis absolvieren (keine Prüfung erforderlich).

Mit dem B196-Führerschein darf man nur in Deutschland fahren; er ist in anderen Ländern nicht gültig.